Kinderlärm in Mietwohnung – Was ist erlaubt und wo müssen Eltern einschreiten?

Kinderlärm in Mietwohnung

Wieviel Kinderlärm ist erlaubt? Bild ©istockphoto.com/ Marco Richter

Kinder sind nicht überall gern gesehen. Die Entwicklung geht sogar dahin, dass es einfacher ist, eine Wohnung mit Hund zu finden, als mit Kind. Kinderlärm wird immer wieder zum Streitthema zwischen Nachbarn, wobei es keine Rolle spielt, ob die Wohnung zum Mieten oder Kaufen ist. Die Konflikte bezüglich des Kinderlärms werden teilweise sogar vor Gericht ausgetragen. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, wie viel Krach dürfen die Kids machen und wann müssen die Eltern einen Riegel vorschieben?

Übliche Ruhezeiten einhalten

Auch wen für Kinder eine freie Entwicklung propagiert wird, müssen Eltern darauf achten, dass die üblichen Ruhezeiten eingehalten werden. Die Nachtruhe ist ein Recht, auf das die Nachbarn pochen dürfen. Für viele erstaunlich: Nachbarn können auch ein Recht auf Mittagsruhe haben! Eine bundesweite gesetzliche Mittagsruhe gibt es in Deutschland zwar nicht, allerdings können die einzelnen Bundesländer hierzu Regelungen treffen. Ebenso dürfen Vermieter in den Mietverträgen oder in der Hausordnung Zeiten, zu der Mittagsruhe eingehalten werden muss, festsetzen. Es liegt in der Pflicht der Eltern, die Kinder in den Ruhezeiten unter Kontrolle zu halten.

Babys fallen allerdings nicht in diese Vereinbarung, da Eltern nicht lenken können, wann das Baby schreit. Sie können allenfalls versuchen, Schreiphasen recht kurz zu halten – was Eltern schon aus Eigeninteresse tun werden.

Was tun bei Streitigkeiten

Eine funktionierende Nachbarschaftsgemeinschaft sollte im Intersse aller sein. Leider ist es manchmal unvermeidbar, dass es doch zu Streitigkeiten wegen des Lärms der Kinder kommt. Ein klärendes Gespräch hilft in vielen Fällen – aber nicht immer. Als Eltern sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen! Versuchen Sie auch bei Drohungen mit dem Anwalt ruhig zu bleiben. Erfreulicherweise urteilen Gerichte schon seit längerem familienfreundlich und stärken damit gleichzeitig die Grundrechte der Kinder. Ein Tenor eines Urteils lautet beispielsweise: Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienhaus ist hinzunehmen, WUM 1991, S. 558-559 (LT). Auch im Außenbereich dürfen die Kinder ihrem natürliche Bewegungs- und Spieldrang folgen. Das stellte auch das Landgericht Berlin treffend fest: Kinder dürfen auf Innenhöfen spielen Aktenzeichen 61 S 288/85

Vorsorge statt Nachsehen

In gewisser Weise können Eltern gegen Streitigkeiten wegen Kinderlärms vorbeugen. Sie suchen eine Wohnung zum Mieten, dann achten Sie bereits darauf, ob andere Kinder in der Nachbarschaft wohnen, denn dann ist man in bester Gesellschaft. Auch Nachbarn mit Hund oder Katze, vielleicht auch jugendlichen Kindern, sind wahrscheinlich toleranter, wenn es um den Lärmpegel der Kids geht.

Es ist von großem Vorteil, wenn Kinder schon sehr früh an die gängigen Ruhezeiten gewöhnt werden. So kann der Mittagsschlaf durchaus anerzogen und auch bis ins Kindergartenalter beibehalten werden. Wenn Kinder gern ins Bett gehen, ist dies ein Garant für eine gute Nachtruhe. Deshalb kann das abendliche Ritual dafür sorgen, dass sich die Kleinen regelrecht aufs Bett freuen. Sollten Kindergarten oder Schule Nachmittagsangebote anbieten und das Kind Spaß daran haben, so ist dies nicht nur förderlich für die gesunde Entwicklung des Kindes, sondern Eltern und Nachbarn profitieren von der Ruhephase, die dadurch daheim entsteht.

Über den Autor von Kinderlärm in Mietwohnung – Was ist erlaubt und wo müssen Eltern einschreiten?

Melanie Wander

ist Mutter und Unternehmerin. In ihrer Freizeit und auch beruflich dreht sich alles um die Bedürfnisse der Kinder. Sie ließt gerne Kinderbücher mit ihrem Sohn und genießt die Zeit mit der Familie.

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Kinderlärm in Mietwohnung – Was ist erlaubt und wo müssen Eltern einschreiten? wurde geschrieben am 17.04.2013 und unter den Kategorien Wohnen zur Miete veröffentlicht.

Ein Kommentar »

  1. Kinder sind super, aber ich muss sagen, wenn ich nach Hause komme, dann will ich meine Ruhe! Klar, es gibt andere Bewohner im Haus etc. aber wenn immer Lärmbelastung vorhanden ist, ist das wahnsinnig anstrengend! Ich bin deswegen schon einmal umgezogen! Bevor ich in meine neue Wohnung von Seg gezogen bin, habe ich mich auch über die anderen Mieter etc. informiert. Klar, kann es sein, dass auch bald Kinder oder andere lärmende Mieter im Haus wohnen, aber es gibt schon auch Vermieter, die einige Häuser habn, in denen sie hauptsächlich kinderlose Mieter einziehen lassen.. gut oder nicht. wie man es nimmt!

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